Unternehmensnachfolge - Im Kopf muss es stimmen!
Dieser Artikel ist der Fachzeitschrift g'plus in der Ausgabe 2/2020 erschienen. Autor: Pius Schöpfer
Im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen wird häufig von Nachfolgemodellen, Bewertungen und steuerlichen Folgen gesprochen. Kaum jedoch von emotionalen Aspekten. Wenn eine Nachfolgeregelung nicht zu Stande kommt, ist die Ursache oft hier zu suchen. Somit ist es an der Zeit sich diesem Thema zu widmen.
Wenn mich ein Unternehmer im Hinblick auf eine Nachfolgeregelung kontaktiert und wir einen Termin vereinbaren, bringt er an die Besprechung eine ganze Menge an Unterlagen mit. Diese will ich vorerst gar nicht sehen. Mich interessieren die Menschen, der Unternehmer, seine Familie. So lauten meine ersten Fragen dann zum Beispiel: Wie stellen Sie sich das Ganze vor? Was ist Ihnen wichtig? In der Regel hat man hier Antworten bereit. Und dann kommt die Frage: Was machen Sie nach dem Verkauf? Und wie sieht es finanziell aus?
Wenn hier keine klaren Antworten vorhanden sind, ist man ganz am Anfang der Vorbereitungsphase. Bevor ganz konkret an eine Regelung der Nachfolge gedacht werden kann, hat sich der Unternehmer von seiner Firma zu trennen. Er muss bereit sein, sein «Kind» zu verkaufen. Dies ist gar nicht so einfach. Er hat es vom Säugling bis zum Teenager heranwachsen sehen. Ja noch mehr. Er hat viele Stunden geopfert und der Betrieb entwickelte sich auch deshalb vorzüglich. Und nun soll Schluss sein?
Wie erwähnt hier ist das erste grosse Problem der Nachfolgeregelung. Der Unternehmer muss im Kopf bereit sein, sich vom Unternehmen zu trennen. Wenn dies nicht der Fall ist, werden spätestens die Verkaufs- und vor allem Preisverhandlungen zum Stolperstein werden. Je stärker er noch an das Unternehmen gebunden ist, desto mehr werden ihn negative Äusserungen schmerzen. Für ihn steht die Vergangenheit (sein Werk) im Zentrum. Für den Käufer jedoch die Zukunft.
Es gilt sich also in einem ersten Gespräch respektive einer ersten Phase mit den persönlichen Erwartungen, Befürchtungen, Hoffnungen und Bedürfnisse auseinander zu setzen. Der Mensch (Unternehmer) steht im Zentrum und nicht die Firma (Unternehmen).
Erst wenn die mentale Vorbereitung abgeschlossen ist und bevor man mit möglichen Nachfolgern das Gespräch sucht, gilt es in einer zweiten Phase Grundlagen zu erarbeiten. Hierzu gehört eine erste grobe Wertermittlung. Noch wichtiger ist es sich ein Bild der privaten Vorsorge(situation) zu machen. Dazu erstellt man ein privates Budget. Welche Bedürfnisse sind vorhanden? Mit welchen Ausgaben ist zu rechnen und wie werden diese bestritten (welche Einkünfte habe ich)? Im Weiteren gilt es auch steuerliche und allenfalls erbrechtliche Fragen zu klären. Zum Schluss dieser Phase sind Optionen der Nachfolge (wer könnte als Käufer in Frage kommen) erstmals zu prüfen.
Gerade in dieser zweiten Phase ist es von Vorteil, wenn genügend Zeit zur Verfügung steht. Heute sollte spätestens 5 Jahr, jedoch lieber 8 bis 10 Jahre, vor der eigentlichen Nachfolge mit dem Prozess begonnen werden.
Im zweiten Teil dieser Artikelserie wird näher auf die möglichen Nachfolgelösungen, welche es in Phase drei zu konkretisieren gilt, eingegangen. In letzterer stehen vor allem Zahlen im Zentrum. Dies ist der einfachere Teil. Viel schwieriger sind die Menschen mit ihren Wünschen und Erwartungen. Und dann gibt es noch die unausgesprochenen Sorgen und Ängste.
Schwer fällt vielen Unternehmern auch die Tatsache, dass man plötzlich nichts mehr zu sagen hat. Man war sich gewohnt, dass man das meiste selber bestimmen konnte. Und nun steht man plötzlich ohne Einflussnahme da.
Auch der Faktor Zeit ändert sich nach dem Verkauf gänzlich. Plötzlich hat man Zeit. Aber wie fülle ich diese? Es gilt sich im Rahmen der Nachfolgeregelung auch damit zu befassen. Glücklich ist, wer ein Hobby hat. Man kann sich diesem nun vermehrt widmen. Wer keines hat, sollte sich genau wie steuerliche Fragen auch damit befassen. Leider wird dieser vierten Phase oft zu wenig Beachtung geschenkt. Dies rächt sich in einer allgemeinen Unzufriedenheit nach der Nachfolgereglung.
Und letztlich sei erwähnt, dass vom Prozess der Nachfolgeregelung neben dem Unternehmer weitere Personen betroffen sind, beispielsweise Geschäftspartner, Ehefrau, Kinder. Auch diese haben ihre eigenen Erwartungen und Wünsche. Somit gilt es auch diese Personen frühzeitig in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Hier kannst du auswählen, welche Cookies du zulassen willst und deine Auswahl jederzeit ändern. Klickst du auf 'Zustimmen', stimmst du der Verwendung von Cookies zu.
Mehr erfahren